Wohnung finden in Deutschland: Methoden, Portale und woraus sich die Miete zusammensetzt
Wenn Sie in einer Unterkunft für Geflüchtete leben oder Leistungen vom Jobcenter erhalten, ist der Umzug in eine eigene Wohnung nicht nur eine Frage von Zeit und Geld — es gibt auch eine rechtliche Seite. Hier die wichtigsten Punkte: wann ein Umzug erlaubt ist, wo Sie suchen können und was die ganzen deutschen Begriffe im Mietvertrag bedeuten.
Wann darf man in eine private Wohnung ziehen?
Sie dürfen nach § 53 Abs. 2 Satz 1 AsylG in eine Privatwohnung ziehen, wenn Sie einen positiven Bescheid vom BAMF erhalten haben und anerkannt wurden.
Sind Sie noch nicht anerkannt, kann auf Antrag bei der Ausländerbehörde die private Wohnsitznahme ausnahmsweise gestattet werden. Voraussetzung ist, dass Sie keine Leistungen nach dem AsylbLG mehr benötigen — der Lebensunterhalt muss durch eigenes Einkommen oder das des Ehegatten bestritten werden. Weitere Voraussetzung: alle Personen müssen im Besitz eines gültigen Passes sein oder bei der Beschaffung von Identitätsnachweisen mitwirken.
Die Genehmigung wird unter der Bedingung erteilt, dass der Lebensunterhalt selbst bestritten werden kann. Entfallen die Voraussetzungen nachträglich (z.B. durch Verlust des Arbeitsplatzes) und werden wieder Leistungen nach dem AsylbLG beansprucht, müssen Sie wieder in eine Asylunterkunft ziehen.
Wohnungssuche über das Jobcenter
Wenn Sie Geld vom Jobcenter erhalten, können Sie trotzdem in eine private Wohnung ziehen — sie muss allerdings günstig sein. Es gibt eine Mietobergrenze und eine Quadratmeterobergrenze. Diese Grenzen hängen von den Wohnpreisen Ihrer Stadt ab — die genauen Werte erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter.
Die Wohnungssuche selbst läuft dann ähnlich ab wie bei allen Menschen: Wohnungen suchen, Vermietende anschreiben, Wohnungen besichtigen, Mietvertrag unterschreiben. Wurde eine passende Wohnung gefunden, muss Ihr Fallmanager oder Ihre Fallmanagerin beim Jobcenter schriftlich bestätigen, dass die Wohnung genehmigt werden kann — dafür füllt der Vermieter zuvor einen Antrag mit den Wohnungsdaten aus.
Der Wohnungsmarkt ist leider oft sehr vorurteilsbehaftet — deshalb hilft es sehr, wenn deutsche Muttersprachler bei der Kommunikation mit Vermietenden und bei Besichtigungen vermitteln. Rechnen Sie damit, dass es ein längerer Prozess sein kann, bei dem Geduld gefragt ist.
Wo kann man eine Wohnung finden?
Neben den spezialisierten Portalen (siehe unten) können Sie suchen:
- über Suchmaschinen im Internet;
- im Kleinanzeigenteil der Tages- und Wochenzeitungen;
- im Anzeigenteil der amtlichen Mitteilungsblätter von Städten und Gemeinden;
- an Informationstafeln in Geschäften;
- in sozialen Medien;
- bei Bekannten.
Sie können auch selbst eine Anzeige erstellen, in der Sie beschreiben, welche Wohnung Sie suchen — das kann bei manchen Portalen kostenpflichtig sein. Erkundigen Sie sich außerdem, ob es in Ihrer Stadt eine Wohnungsberatung gibt — solche Angebote gibt es oft bei Wohlfahrtsverbänden wie dem Diakonischen Werk.
Suchportale
Die drei führenden Portale für die Wohnungssuche in Deutschland sind ImmoScout24, Immonet und Immowelt. Alle drei bieten einen kostenpflichtigen oder eingeschränkt kostenlosen “gespeicherte Suche”-Service an — eine E-Mail-Benachrichtigung bei neuen passenden Angeboten (Immowelt: ca. 14,90 €/Monat, Immonet: 6 Monate kostenlos, ImmoScout24: dauerhaft kostenlos).
💡 Genau diese Routine übernimmt @HeimlaBOT — kostenlos und ohne manuelle Einrichtung. Über Immomio findet der Bot automatisch versteckte Sozialwohnungs-Angebote auf ImmoScout24 und Immowelt und bewirbt sich selbstständig darauf — solche Angebote sieht man in der normalen Suche oft gar nicht.
Daneben gibt es weitere bekannte Seiten:
- Kleinanzeigen — der Wohnungsbereich der Kleinanzeigen.
- WG-Gesucht — Sie können kostenlos ein eigenes Gesuch aufgeben, damit Vermietende ein persönlicheres Bild von Ihnen bekommen.
- Immomio — hier suchen Sie nicht selbst, sondern erhalten Angebote direkt von Vermietenden. Viele deutsche Wohnungsgenossenschaften vergeben ihre Wohnungen ausschließlich über Immomio.
🔑 Auch bei Kleinanzeigen und WG-Gesucht hilft @HeimlaBOT: bei WG-Gesucht mit vollständiger Auto-Bewerbung, bei Kleinanzeigen mit Benachrichtigungen (das Formular dort braucht einen SMS-Code, die Bewerbung selbst schreiben Sie manuell). Und zu Immomio — dem eigentlichen Kern der Automatisierung — gibt es eine eigene ausführliche Anleitung.
Der Bot unterstützt außerdem noch weitere Seiten (Vonovia, Wohnungsbörse, Ohne-Makler) — die vollständige Liste und Einrichtung finden Sie im Leitfaden „Wie Sie HeimlaBOT nutzen“.
Woraus besteht die Miete?
- Kaltmiete: Miete je Quadratmeter (qm) Wohnfläche pro Monat, ohne Nebenkosten. In manchen Städten gibt es einen Mietspiegel, aus dem Sie die ortsübliche Miete pro Quadratmeter entnehmen können.
- Nebenkosten: Kosten für Heizung, Warmwasser, Kaltwasser, Müllgebühren, Hausmeister usw. (Betriebskosten).
Kaltmiete + Nebenkosten = Warmmiete (der tatsächliche monatliche Gesamtbetrag).
Stromkosten sowie Kosten für Telefon und Internet werden separat bezahlt.
Einmal im Jahr erhalten Sie eine Nebenkostenabrechnung — sie zeigt, wie hoch die tatsächlichen Betriebskosten waren. Es kann zu einer Nachzahlung kommen (z.B. bei höherem Heizverbrauch als kalkuliert) oder zu einer Rückerstattung (z.B. bei geringerem Wasserverbrauch).
Die Mietkaution wird separat gezahlt — sie dient als Sicherheit für den Vermieter, maximal 3 Kaltmieten. Beim Auszug ohne Schäden an der Wohnung erhalten Sie die Kaution zurück.